Unter dem Begriff „Bildnutzungsrechte“ versteht man die Erlaubnis oder Lizenz, ein bestimmtes Bild zu verwenden. Diese Rechte regeln, wie, wo und in welchem Umfang Bilder genutzt werden dürfen.
Über die Bezahlung von Nutzungsrechten wird der Fotograf am wirtschaftlichen Erfolg der kreativen Leistung beteiligt. Nutzungsabhängige Honorare sind daher keine ungerechtfertigte Forderung, sondern vielmehr ein fester Bestandteil der Kalkulation von jedem professionellen Fotografen.
Bei meinen Shootingpaketen macht es daher einen Unterschied, ob sie Privat- oder Businesskunde sind.
Businesskunden bzw. Gewerbliche Bildnutzungsrechte
Mit den gewerblichen Bildnutzungsrechten dürfen die Portraitaufnahmen für geschäftliche oder kommerzielle Zwecke verwendet werden. Dies umfasst die Verwendung für Werbung, Marketing, Websites, Unternehmenspublikationen, Produktverpackungen und anderen geschäftlichen Anwendungen wie der Unternehmenskommunikation.
Einige Beispiele für gewerbliche Bildnutzung:
- Geschäftliche Websites: Portraitaufnahmen auf einer Unternehmenswebsite, einem Online-Shop oder einem Blog, der ihr Unternehmen oder ihre Marke repräsentiert.
- Werbung und Marketing: Portraitaufnahmen für Werbekampagnen, Social-Media-Werbung, Produktwerbung oder andere kommerzielle Zwecke.
- Printmaterialien: Portraitaufnahmen in gedruckten Materialien wie Broschüren, Flyern, Katalogen, Magazinen oder in der redaktionelle Nutzung.
- Produktverpackungen: Portraitaufnahmen auf Produktverpackungen oder Etiketten.
- Social Media für Geschäftszwecke: Portraitaufnahmen für einen geschäftlichen Social-Media Account, um ihre Marke oder Dienstleistungen zu bewerben.
- Veranstaltungen und PR: Portraitaufnahmen bei geschäftlichen Veranstaltungen, Pressemitteilungen oder PR-Aktivitäten.
Privatkunde bzw. Private Bildnutzungsrechte
Private Bildnutzungsrechte erlauben es Ihnen, ihre Portraits für ihren persönlichen Gebrauch zu nutzen. Dies umfasst die Nutzung der Portraits für ihre Bewerbung sowie in sozialen Medienprofilen für nicht kommerzielle Zwecke.
Portraitaufnahmen mit privaten Nutzungsrechten dürfen nicht im Kontext ihrer beruflichen Tätigkeit verwendet und auch nicht an Dritte weitergegeben werden.
Einige Beispiele für private Bildnutzung:
- Persönliche Verwendung: Portraitaufnahmen für die Nutzung im privaten Umfeld, z. B. eigener PC, Smartphone oder in privaten Fotobüchern.
- Social Media: Portraitaufnahmen für Social Media Accounts, die keinem geschäftlichen Zwecke dienen.
- Bewerbung: Portraitaufnahmen für ihre Bewerbung.