Urheberrecht

Die Urheberschaft an einem fotografischen Werk (richtig heißt es »Lichtbildwerk«) hat immer der Fotograf bzw. derjenige, der den Auslöser betätigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass Ihr auf den Fotos zu sehen seid. Dieses Recht ist nicht übertragbar, selbst wenn Ihr das verlangen würdet. Es geht schlicht nicht.

Auch spielt es keine Rolle, ob das Foto eine besondere »geistige Schöpfungshöhe« besitzt oder nicht. Ob das Foto also von Onkel Bob stammt, oder von einem Top-Hochzeitsfotografen, ist unerheblich.

private Nutzung

Räumlich und zeitlich unlimitierte Nutzungsbewilligung für den privaten Einsatz. Enthält auch das Recht zur Veröffentlichung in Social Media oder auf einer privaten Website/Blog, allerdings keine gewerbliche Nutzung, kein Verkauf

gewerbliche Nutzung

Räumlich und zeitlich unlimitierte Nutzungsbewilligung für den Einsatz im Unternehmen. Enthält auch das Recht zur Veröffentlichung in Social Media, Intranet oder Website. Enthält nicht die Bewilligung für Werbung und aktive PR (siehe oben)