Urheberrecht
Die Urheberschaft an einem fotografischen Werk (richtig heißt es »Lichtbildwerk«) hat immer der Fotograf bzw. derjenige, der den Auslöser betätigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie auf den Fotos zu sehen seid. Dieses Recht ist nicht übertragbar, selbst wenn Sie das verlangen würdet. Dieses ist in Deutschland im Urheberrecht verankert. Es geht schlicht nicht.
Auch spielt es keine Rolle, ob das Foto eine besondere »geistige Schöpfungshöhe« besitzt oder nicht. Ob das Foto also von Onkel Bob stammt, oder von einem Top-Fotografen, ist unerheblich.
NUTZUNGSRECHT
Weil der Fotograf Urheber des/der Fotos ist, kann er Ihnen das Nutzungsrecht für diese überlassen. Der Urheber hat immer das alleinige Recht über die Verwendung seines Werkes zu bestimmen. Ob und wie es verbreitet, vervielfältigt, verändert, abgedruckt oder ausgestellt werden darf, obliegt alleine der Entscheidung des Urhebers. Mehr noch. Stellt er einen Verstoß fest, kann er diesen juristisch verfolgen und eine nachträgliche Lizenzierung verlangen.
Natürlich wird jeder Fotograf, so auch Ich, das Nutzungsrecht der Fotos im Rahmen der privaten Nutzung übertragen. Das heißt beispielsweise, dass Sie Ihre Fotos per Mail an Verwandte und Bekannte schicken dürft, sie auf Facebook, Twitter, Instagram oder über andere Social Media-Kanäle verteilen. Was Sie damit ohne Zustimmung aber nicht machen dürfen, ist sie zu verkaufen bzw. in irgendeiner Weise daraus Profit schlagen oder gewerblich nutzen. Würden Sie die Fotos jetzt über eine Stockfoto-Agentur wie zum Beispiel Shutterstock, Fotolia oder Dreamstimes verkaufen, wäre das nicht vom privaten Nutzungsrecht gedeckt. Die genaue Nutzungsrechte bei mir können Sie weiter unten nachlesen.
Oftmals fragen Sie auch andere von Ihnen beauftragte Dienstleister, so zum Beispiel Visagistinnen, ob sie die Fotos vom Schminkprozess auf der Website zur Veröffentlichung und Werbung nutzen dürfen. Die Antwort lautet: nein. Dazu muss unbedingt die Erlaubnis des Fotografen eingeholt werden. Am besten ist, die Kontaktdaten des Fotografen einfach an die anfragenden Dienstleister weiterzureichen. Dann seid Ihr aus dem Schneider.
NUTZUNGSRECHTE IM EINZELNEN
Nicht jedes Bild ist frei Verwendbar. Da es bei der Verwendung von Bildern im privaten wie auch im kommerziellen Raum immer wieder zu Missverständnissen kommt haben ich hier das wichtigste für Sie zusammengefasst.
ACHTUNG Keine der nachstehenden Lizenzen ist eine exklusive Nutzungsberechtigung oder stellt einen total Buyout im Sinne des UrhG dar. Es sei denn dies ist anderweitig gekennzeichnet.
ACHTUNG Keine der nachstehenden Lizenzen berechtig den Käufer zur gewerblichen Weitergabe/Unterlizensierung an dritte, hierzu bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung durch den Urheber.
ACHTUNG Keine der nachstehenden Lizenzen berechtigen den Lizenznehmer zur visuellen Veränderung, Bearbeitung oder Verfremdung des Bildmaterials in jedweder Form ohne, dass dies gesondert ausdrücklich und schriftlich mit dem Lizenzgeber vereinbart wurde.